Leitfaden zur Impressumspflicht vom Justizministerium

Endlich Rechtssicherheit bei der Impressumspflicht. Genau das wünschen sich viele Webmaster.

Das BMJ hat nun eine Broschüre veröffentlicht - “ein Leitfaden zur Impressumspflicht” - welcher dazu verhelfen soll, ein rechtssicheres Impressum zu verwirklichen! Oder doch nicht? Denn zu weit aus dem Fenster lehnen möchte sich das Ministerium scheinbar nicht, auf fast jeder zweiten Seite ist ein dick umrahmtes Sprüchlein wie

“Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden.
Auch die nachfolgenden Erläuterungen können keinen absoluten Schutz davor bieten,
wegen fehlerhafter Angaben rechtmäßig abgemahnt zu werden, denn letztlich
beurteilen die Gerichte, ob im Einzelfall eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht.”

oder

“Die Hinweise können nicht alle denkbaren Fallgestaltungen abdecken
und keinesfalls eine rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen.”

Auch wenn die Webseite des Ministeriums zur Impressum-Pflicht http://www.bmj.de/musterimpressum heißt, handelt es sich also nicht wirklich um ein Musterimpressum und bringt vermutlich nicht wirklich viel mehr Rechtssicherheit, wenn man vor der Entscheidung steht, wie ein Impressum nun im Detail aussehen muss. Diese Orientierungshilfe im Fachjargon “Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung” lässt sich auf der Webseite des Bundesjustizministeriums herunterladen (58 kB) und enthält wenigstens neben den ganzen “Einschränkungserklärungen” auch Tipps für das eigene Impressum.

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Artikel geschrieben am: 8. October 2008 9:54 in Schweinfurt
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